Freitag, 10. Juni 2016

... und weitere VIER JAHRE sind ins Land gegangen

Ja, wo isse denn geblieben?

Wer?

Na, die Zeit.

Ups!  Da sind - fast auf den Tag genau - weitere 4 Jahre ins Land gezogen. Einfach mal so und völlig unkommentiert.

Und wo bin ich in dieser Zeit geblieben?

Immer noch da und doch woanders. Mittlerweile sind wir von Gladbeck über Gelsenkirchen nach Essen gezogen. Wir, das sind weiterhin Georg und meine Wenigkeit.



Georg mimt wie eh und je den gladbecker Beamten und ich weiterhin die mülheimer Siemensianerin.

Georg reißt per pedes (oder ab und zu per Velo) zahlreiche Kilometerchen runter, ich leg die Füße hoch.

Georg wird bei den kommenden Vierdaagse in Nijmegen als Teilnehmer dabei sein, ich als Zuschauer. Same procedure as last year. Same procedures as every year.
Zwar haben wir uns jeder zu den diesjährigen 100. Vierdagse angemeldet, aber nur Georg hatte das Glück ausgelost zu werden. Mich hat man - zu Recht, wie ich meine - als Niete erkannt.
Wie jedes Jahr wieder verbringen wir unserer Sommerurlaub in Njmegen bei und mit den Vierdaagse. Wer sich mal informieren will, warum wir uns das jedes Jahr wieder antun, der gucke hier.

Ansonsten haben wir uns eine Hand voll Eigentumswohnungen angelacht bzw. so nach und nach ersteigert, und kümmern uns mit weniger oder manchmal leider auch etwas mehr Aufwand um unserer Mieterschar. Der ein oder andere Mietling ist unkompliziert, im Leben angekommen und hat seine Prioritäten wohlgeordnet, während Anderen erst mal aufs Pferd geholfen werden muss. Wenn es denn sein muss, helfen wir aber auch gern mit dem nötigen Enthusiasmus wieder vom hohen Ross herunter. Denn, auch Vermieter haben Rechte. Wie schreibt es sich in Wikipedia so schön: "In Deutschland ist ein Mietvertrag eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren, während die Gegenleistung des Mieters in der Zahlung der vereinbarten Miete (früher: „Mietzins“, für die vermietende Partei: „Mietforderung“) besteht.". Das mit der "Gegenleistung" scheint nicht bei jedem Mietling mit der nötigen Relevanz behandelt zu werden. 
Das nächste Mieter-Casting steht schon an und wir sind gespannt (und haben die Macht ;-) 

Da weißte Bescheid.

Gruß und bis (hoffentlich) bald mal wieder.
EDDI